Nun steht der Kaiser nackt da

12.07.2012

Die Klage von Novartis- Verwaltungsratspräsident Daniel Vasella gegen die JUSO Schweiz ist in zweiter Instanz von dem Obergericht Aargau abgewiesen worden. Die JUSO freut sich, dass Vasellas Versuch, die JUSO juristisch mundtot zu machen gescheitert ist.

Vor einem Jahr reichte der Novartis-Verwaltungsratspräsident Daniel Vasella eine Anzeige wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die JUSO ein. Stein des Anstosses war ein JUSO-Plakat mit der Überschrift „Abzocker zieht euch warm an", welches nach dem Zustandekommen der 1:12-Initiative veröffentlicht wurde.

Das Bezirksgericht Baden hatte als Erstinstanz der Klage noch stattgegeben. Das Obergericht Aargau hat nun aber der Beschwerde der JUSO Recht gegeben und Vasellas Klage abgewiesen. Mit seinem Doppelmandat als Konzernchef und Verwaltungsratspräsident ist Vasella bis Ende 2009 - je nach Quelle - auf eine Entschädigung von 20 bis zu 40 Millionen Franken im Jahr gekommen, was bei 240 Arbeitstagen Fr. 83‘000.00 bis 166‘000.00 im Tag ergibt. Damit ist er zu einer der herausragenden Symbolfiguren der politischen Abzocker-Kontroverse geworden. Diese Ausführungen der JUSO beurteilt das Gericht mit den Worten "Es ist offensichtlich, dass der Kläger angesichts des in der vorstehenden (...) Erwägungen dargestellten Einkommens massiv von einer Realisierung der 1:12-Initiative betroffen wäre. Das Gericht führt weiter aus, der Aussagekern des Plakates, Vasella müsse sich bei Annahme der 1:12-Initiative auf Unangenehmes gefasst machen, stelle keine Persönlichkeitsverletzung dar.

„Der Entscheid ist ein Sieg für die JUSO Schweiz und vor allem für die politische Meinungsäusserungsfreiheit", kommentiert JUSO-Präsident David Roth. „Vasella geht es aber natürlich nicht um das Plakat an sich. Er stört sich daran, dass die JUSO Schweiz mit der 1:12-Initiative den Abzockern das Handwerk legen will." Der Sieg vor Gericht wiegt umso schwerer, als damit ein Versuch der Abzocker, die 1:12-Kampagne vor dem Richter zu schwächen, kläglich gescheitert ist. Immerhin wollte der Anwalt von Vasella der JUSO das Fantasiehonorar von über 20'000 Franken abknöpfen.

Cédric Wermuth, JUSO-Nationalrat: „Die JUSO Schweiz hat auch in Zukunft nicht vor, sich von den Abzockern vorschreiben zu lassen, was sie sagen darf oder nicht. Wir werden uns mit vollem Engagement für einen Abstimmungssieg einsetzen."