Bundesrat widerspricht Gewerbeverband

16.09.2013

Interpellation Rime

Im Gegensatz zu anderen Abstimmungen (z.B. Unternehmenssteuerreform II) widersteht der Bundesrat diesmal den Druckversuchen des Abzocker-Filzes. Er beantwortet die Anfrage Rime redlich und betont, dass es bei gleichbleibender Lohnsumme keine Ausfälle bei der AHV geben wird. Dies ist gemäss Bundesrat eine „denkbare Reaktion." Das vom Schweizerischen Gewerbeverband skizzierte Szenario hält der Bundesrat für „nicht plausibel" und teilt damit die Ansicht der Initianten. Auswirkungen auf andere Sozialwerke werden sogar generell ausgeschlossen.

Herr Nationalrat Rime versuchte es mit einer offensichtlichen Fangfrage: Er wollte, dass der Bundesrat von einer fixen Lohnobergrenze von einer halben Million ausgeht und den Umverteilungseffekt nicht einrechnet. Dies ist natürlich absurd: Der von Rime angenommene Tiefstlohn bei den grossen Schweizer Konzernen wäre somit 3'200 Franken (3'200 x 13 Monatslöhne x 12). Zusätzlich zu dieser falschen Annahme geht Herr Nationalrat Rime davon aus, dass das freiwerdende Geld der Millionenmanager sich in nichts auflöst. Das stimmt natürlich nicht, im Gegenteil: Die eingesparten Millionen fliessen als Investitionen und Konsumausgaben produktiv in den Wirtschaftskreislauf zurück, anstatt einzig die Bankkonten von Millionären dicker werden zu lassen.

Die 1:12-Initianten sind erfreut, dass der Bundesrat heute ein deutliches Zeichen gegen die Panikmache setzt. In einer Studie der HSG rechneten die 1:12-Gegner noch mit unrealistischen Ausfällen, um die Stimmberechtigten zu verunsichern.

Weiterführende Informationen:Hier finden sich die Höchst- und Tiefstlöhne der Schweizer Konzerne:
http://www.travailsuisse.ch/themen/arbeit/managerloehne (Managerlohnstudie).

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