Eine 13. Rente für alle Rentner*innen der 1. Säule!

23.04.2024

Resolution verabschiedet an der Delegiertenversammlung der JUSO Schweiz vom 21. April 2024 in Frauenfeld

Am 3. März 2024 wurde die Initiative für eine 13. AHV-Rente mit über 58 Prozent Ja-Stimmen klar angenommen. Gemäss Initiativtext gilt diese nur für die Altersrenten der AHV, nicht für die Renten der Hinterlassenenversicherung (HV) und der “Invaliden”versicherung (IV), welche die erste Säule ebenfalls umfasst. Die Höhe dieser Renten wird auf Basis der Formel für die AHV- Altersrente berechnet. Somit würden die restlichen Rentner*innen der ersten Säule gegenüber den Altersrentner*innen neu schlechter gestellt werden, wenn die zusätzliche Rente ausschliesslich den Altersrentner*innen zugute kommt.

Die Notwendigkeit für eine 13. Rente besteht allerdings auch bei der Hinterlassenenversicherung, aber vor allem bei IV-Rentner*innen. Gemäss der Schweizerischen Sozialversicherungsstatistik 2023 erhält gut jede*r zweite IV-Rentner*in Ergänzungsleistungen, da die Rente nicht zum Leben reicht. Die Ergänzungsleistungen zur IV betrugen 2022 2.3 Milliarden Franken, die IV zahlte im gleichen Zeitraum 5.6 Milliarden Franken in Form von Renten. Zum Vergleich: Die Ergänzungsleistungen zur AHV betrugen im selben Jahr 3.2 Milliarden Franken bei einer Rentensumme von 47.2 Milliarden Franken.

Die Notwendigkeit der Erhöhung der IV- und Hinterlassenenrenten ist klar sichtbar. Nur weil die Initiative für eine 13. AHV Rente diesen Aspekt vergessen hat, bedeutet das nicht, dass diese Lücke nicht im Parlament geschlossen werden kann.

Die JUSO Schweiz fordert daher im Rahmen der Umsetzung der Initiative auch die Einführung einer 13. Rente für IV- und Hinterlassenenrentner*innen. Diese 13. Rente darf, wie die zusätzliche Altersrente, keinen Einfluss auf den Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.